{"id":73,"date":"2017-06-07T17:06:49","date_gmt":"2017-06-07T15:06:49","guid":{"rendered":"http:\/\/relaunch.gr2.com\/?page_id=73\/"},"modified":"2020-03-02T12:33:30","modified_gmt":"2020-03-02T11:33:30","slug":"agb","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.gr2.com\/de\/agb\/","title":{"rendered":"AGB"},"content":{"rendered":"<h1>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen Produkte &amp; Dienstleistungen GR2 GmbH<\/h1>\n<h2>1. DEFINITIONEN<\/h2>\n<p>Im Sinne dieser Gesch\u00e4ftsbedingungen bedeutet Lieferant das im Titel genannte Unternehmen; Besteller bedeutet die Person, Firma, Gesellschaft oder K\u00f6rperschaft, die den Auftrag erteilt; Produkte bedeutet die Produkte (einschlie\u00dflich jeglicher Software und Dokumentation gem\u00e4\u00df Definition in Ziffer 9), wie sie in der Auftragsbest\u00e4tigung des Lieferanten beschrieben sind; Leistungen bedeutet die in der Auftragsbest\u00e4tigung des Lieferanten beschriebenen Leistungen. Vertrag bedeutet die schriftliche Vereinbarung (einschlie\u00dflich dieser Gesch\u00e4ftsbedingungen) \u00fcber die Lieferung von Produkten und\/oder die Erbringung von Leistungen zwischen dem Besteller und dem Lieferanten; Vertragspreis bedeutet den vom Besteller an den Lieferanten f\u00fcr die Produkte und\/oder die Leistungen zu bezahlenden Preis und verbundene Unternehmen des Lieferanten bedeutet eine Gesellschaft der Rondot Gruppe, die ein verbundenes Unternehmen im Sinne des \u00a7 15 AktG darstellt.<\/p>\n<h2>2. DER VERTRAG<\/h2>\n<p>2.1 Auftr\u00e4ge sind schriftlich zu erteilen. Sie werden nach Ma\u00dfgabe dieser Gesch\u00e4ftsbedingungen angenommen. Bedingungen des Bestellers und Zusicherungen, Gew\u00e4hrleistungen, Garantien oder sonstige Erkl\u00e4rungen, die nicht im Angebot oder in der Auftragsbest\u00e4tigung des Lieferanten enthalten sind oder denen der Lieferant nicht anderweitig ausdr\u00fccklich schriftlich zustimmt, sind f\u00fcr den Lieferanten nicht bindend.<\/p>\n<p>2.2 Der Vertrag wird erst am Tag der Annahme des Auftrags des Bestellers durch die schriftliche Auftragsbest\u00e4tigung des Lieferanten wirksam. Bei Abweichungen zwischen den Produkten und Leistungen gem\u00e4\u00df Beschreibung im Angebot des Lieferanten und den Produkten und Leistungen gem\u00e4\u00df Beschreibung in der Auftragsbest\u00e4tigung ist die Auftragsbest\u00e4tigung ma\u00dfgebend.<\/p>\n<p>2.3 Vertrags\u00e4nderungen bed\u00fcrfen der schriftlichen Vereinbarung zwischen den Parteien. Der Lieferant beh\u00e4lt sich jedoch das Recht vor, vor Lieferung kleine \u00c4nderungen und\/oder Verbesserungen der Produkte vorzunehmen, sofern dadurch die Funktion der Produkte nicht beeintr\u00e4chtigt wird und weder der Vertragspreis noch der Lieferzeitpunkt ber\u00fchrt werden.<\/p>\n<h2>3. GELTUNG DES ANGEBOTS UND PREISE<\/h2>\n<p>3.1 Das Angebot des Lieferanten gilt w\u00e4hrend des im Angebot genannten Zeitraums oder, falls kein derartiger Zeitraum genannt ist, drei\u00dfig Tage ab dem Datum des Angebots, falls es nicht vorher zur\u00fcckgenommen wird.<\/p>\n<p>3.2 Die Preise sind Festpreise f\u00fcr Lieferung innerhalb des im Angebot des Lieferanten angegebenen Zeitraums. Sie verstehen sich (a) ohne Mehrwertsteuer und (b) ohne \u00e4hnliche und sonstige Steuern, Abgaben, Geb\u00fchren oder \u00e4hnliche Belastungen, die im Zusammenhang mit der Durchf\u00fchrung des Vertrages au\u00dferhalb Deutschlands anfallen.<\/p>\n<p>3.3 Die Preise f\u00fcr die Produkte gelten f\u00fcr Lieferung ab Werk, Versandstelle des Lieferanten, ohne Fracht, Versicherung und Bearbeitung und, soweit im Angebot des Lieferanten nichts anderes angegeben ist, ohne Verpackung. Bei verlangter Verpackung der Produkte kann das Verpackungsmaterial nicht zur\u00fcckgesandt werden.<\/p>\n<h2>4. ZAHLUNG<\/h2>\n<p>4.1 S\u00e4mtliche Zahlungen sind ohne jegliche Aufrechnung, Gegenforderung und ohne jeglichen Einbehalt (ausgenommen soweit gesetzlich vorgeschrieben) innerhalb von drei\u00dfig Tagen nach Erhalt der Rechnung in voller H\u00f6he in der im Angebot des Lieferanten angegebenen W\u00e4hrung zu leisten, sofern von der Finanzabteilung des Lieferanten nicht anderes bestimmt wird. Die Fakturierung der Produkte erfolgt jederzeit nach Anzeige der Versandbereitschaft der Produkte an den Besteller. Die Fakturierung der Leistungen erfolgt monatlich im Nachhinein oder zu einem fr\u00fcheren Fertigstellungszeitpunkt. Der Lieferant beh\u00e4lt sich unbeschadet seiner sonstigen Rechte vor, (i) Verzugszinsen in H\u00f6he von 8% \u00fcber dem Basiszinssatz gem\u00e4\u00df \u00a7 247 BGB f\u00fcr den Verzugszeitraum zu verlangen, (ii) die Erf\u00fcllung des Vertrages auszusetzen (einschlie\u00dflich der Zur\u00fcckbehaltung von Lieferungen), wenn der Besteller im Rahmen des Vertrages oder sonstiger Vereinbarungen f\u00e4llige Zahlungen nicht leistet oder nach angemessener Beurteilung des Lieferanten voraussichtlich nicht leisten wird, und (iii) unter den gleichen Bedingungen eine angemessene Sicherheit f\u00fcr die Zahlung zu verlangen.<\/p>\n<p>4.2 Eine Aufrechnung durch den Besteller ist nur mit anerkannten oder rechtskr\u00e4ftig festgestellten Forderungen zul\u00e4ssig. Ein Zur\u00fcckbehaltungsrecht kann der Besteller nur aus\u00fcben, wenn es auf demselben Vertragsverh\u00e4ltnis beruht.<\/p>\n<h2>5. LIEFERZEIT<\/h2>\n<p>5.1 Soweit im Angebot des Lieferanten, nichts anderes bestimmt ist, laufen alle Liefer- oder Fertigstellungsfristen ab dem Vertragsschluss und gelten als voraussichtliche Fristen ohne \u00dcbernahme irgendeiner vertraglichen Verpflichtung.<\/p>\n<p>5.2 Im Falle der Verz\u00f6gerung oder der Verhinderung der Erf\u00fcllung vertraglicher Verpflichtungen des Lieferanten aufgrund von Handlungen oder Unterlassungen des Bestellers oder seiner Beauftragten (einschlie\u00dflich unter anderem nicht Vorlage von Spezifikationen und\/oder Konstruktionszeichnungen mit vollst\u00e4ndigen Ma\u00dfangaben und\/oder anderer Informationen, die der Lieferant in angemessener Weise verlangt, und seine vertraglichen Verpflichtungen z\u00fcgig zu erf\u00fcllen), sind sowohl die Lieferzeit\/Fertigsstellungszeit als auch der Vertragspreis entsprechend anzupassen.<\/p>\n<p>5.3 Wird die Lieferung aufgrund einer Handlung oder Unterlassung des Bestellers verz\u00f6gert oder falls der Besteller die Lieferung nicht abnimmt, oder keine angemessenen Versandanweisungen erteilt, nachdem ihm die Versandbereitschaft der Produkte angezeigt wurde, kann der Lieferant die Produkte auf Kosten des Bestellers in geeigneter Weise einlagern. Mit Einlagerung der Produkte gilt die Lieferung als erfolgt und die Gefahr f\u00fcr die Produkte geht auf den Besteller \u00fcber und der Besteller wird die entsprechende Zahlung an den Lieferanten leisten.<\/p>\n<h2>6. H\u00d6HERE GEWALT<\/h2>\n<p>6.1 Der Vertrag (ausgenommen die Verpflichtung des Bestellers zur Zahlung aller geschuldeten Betr\u00e4ge an den Lieferanten nach Ma\u00dfgabe des Vertrages) wird ohne eine Haftung ausgesetzt im Falle der Verz\u00f6gerung oder Verhinderung der Erf\u00fcllung des Vertrages aufgrund von Umst\u00e4nden au\u00dferhalb der angemessenen Verf\u00fcgungsgewalt der jeweils betroffenen Partei, insbesondere h\u00f6here Gewalt, Krieg, bewaffneter Konflikt oder terroristische Attacke, Aufruhr, Brand, Explosion, Unfall, \u00dcberschwemmung, Sabotage, staatliche Entscheidung oder Ma\u00dfnahmen (insbesondere Export- oder Reexportverbote oder Nichterteilung oder Widerruf von erforderlichen Ausfuhrgenehmigungen) oder Arbeitsunruhen, Streik, Aussperrung oder gerichtliche Anordnung. Der Lieferant ist nicht zur Lieferung von Hardware, Software oder Technologie oder zur Erbringung von Leistungen verpflichtet, wenn im Rahmen der Import- und Exportkontrolle staatliche Genehmigungen nicht erteilt oder gesetzliche Voraussetzungen f\u00fcr die Freistellung von der Genehmigungspflicht nicht erf\u00fcllt wurden (insbesondere, nach den Regelungen, die in den Vereinigten Staaten, der Europ\u00e4ischen Union und in der Jurisdiktion gelten, in der sich der eingetragene Sitz des Lieferanten befindet oder von der aus Komponenten der Produkte geliefert werden) und die jeweiligen Umst\u00e4nde f\u00fcr den Lieferanten nicht vorhersehbar waren und sich au\u00dferhalb des Einflussbereiches des Lieferanten befinden. Im Falle des Widerrufs erteilter staatlicher Genehmigungen oder im Falle einer \u00c4nderung der geltenden Import- und Exportbestimmungen dergestalt, dass der Lieferant an der Erf\u00fcllung des Vertrages gehindert wird, ist der Lieferant ohne jegliche Haftung des Lieferanten von den vertraglichen Verpflichtungen befreit.<\/p>\n<p>6.2 Im Falle der Verz\u00f6gerung oder Verhinderung der Erf\u00fcllung der Verpflichtungen einer Partei aufgrund dieser Ziffer 6 w\u00e4hrend eines Zeitraums von mehr als 180 aufeinander folgenden Kalendertagen, kann jede Partei dem zum jeweiligen Zeitpunkt unerf\u00fcllten Teil des Vertrages durch schriftliche Mitteilung gegen\u00fcber der anderen Partei ohne Haftung k\u00fcndigen, mit der Ma\u00dfgabe, dass der Besteller verpflichtet ist, die angemessenen Kosten und Aufwendungen f\u00fcr begonnene Arbeiten zu ersetzen und alle bis zum Zeitpunkt der K\u00fcndigung gelieferten Produkte und erbrachten Leistungen zu bezahlen.<\/p>\n<h2>7. PR\u00dcFUNG, TESTS UND KALIBRIERUNG<\/h2>\n<p>7.1 Die Produkte werden vor Versand vom Lieferanten oder vom Hersteller gepr\u00fcft und soweit durchf\u00fchrbar den Standardtests des Lieferanten oder des Herstellers unterzogen. Zus\u00e4tzliche Tests oder Pr\u00fcfungen (einschlie\u00dflich Pr\u00fcfungen durch den Besteller oder seinen Vertreter oder Tests in Gegenwart des Bestellers oder seines Vertreters und\/oder Kalibrierung) oder die Erteilung von Pr\u00fcfbescheinigungen und\/oder die Mitteilung detaillierter Testergebnisse bed\u00fcrfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Lieferanten, wobei sich der Lieferant das Recht vorbeh\u00e4lt, diese in Rechnung zu stellen. Findet sich der Besteller oder sein Vertreter zu solchen Tests, Pr\u00fcfungen und\/oder Kalibrierungen nicht ein, nachdem die Bereitschaft der Produkte f\u00fcr diese Tests, Pr\u00fcfungen und\/oder Kalibrierungen mit einer Frist von sieben Tagen angek\u00fcndigt worden war, werden diese vorgenommen und gelten als in Gegenwart des Bestellers oder seines Vertreters durchgef\u00fchrt. Die Erkl\u00e4rung des Lieferanten, dass die Tests und\/oder Pr\u00fcfungen der Produkte bestanden bzw. die Kalibrierung der Produkte ordnungsgem\u00e4\u00df durchgef\u00fchrt wurden, ist bindend.<\/p>\n<p>7.2 Voraussetzung f\u00fcr die Gew\u00e4hrleistungsanspr\u00fcche des Bestellers ist die ordnungsgem\u00e4\u00dfe Erf\u00fcllung der Untersuchungs- und R\u00fcgepflicht gem\u00e4\u00df \u00a7 377 HGB durch den Besteller.<\/p>\n<h2>8. LIEFERUNG, GEFAHR UND EIGENTUM<\/h2>\n<p>8.1 Lieferungen erfolgen ab Werk. Versand und Verpackung \u00fcbernimmt der Lieferant nur nach Vereinbarung und dann nach pflichtgem\u00e4\u00dfem Ermessen und auf Kosten des Bestellers.<\/p>\n<p>8.2 Erf\u00fcllungsort f\u00fcr alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverh\u00e4ltnis ist der Sitz des Lieferanten, soweit nichts anderes bestimmt ist. Die Gefahr geht sp\u00e4testens mit der \u00dcbergabe der Produkte an den Spediteur, Frachtf\u00fchrer oder sonst zur Ausf\u00fchrung der Versendung bestimmten Dritten auf den Besteller \u00fcber. Ma\u00dfgeblich ist der Beginn des Verladervorgangs. Dies gilt auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder der Lieferant noch andere Leistungen \u00fcbernommen hat. Verz\u00f6gert sich der Versand oder die \u00dcbergabe infolge eines Umstandes, dessen Ursache beim Besteller liegt, geht die Gefahr von dem Tag an auf den Besteller \u00fcber, an dem die Produkte versandbereit sind und der Lieferant dies dem Besteller angezeigt hat.<\/p>\n<p>8.3 Der nachfolgend vereinbarte Eigentumsvorbehalt dient der Sicherung aller jeweils bestehenden derzeitigen und k\u00fcnftigen Forderungen des Lieferanten gegen den Besteller aus der zwischen den Vertragspartnern bestehenden Lieferbeziehung.<\/p>\n<p>8.3.1 Die vom Lieferanten an den Besteller gelieferten Produkte bleiben bis zur vollst\u00e4ndigen Bezahlung aller gesicherten Forderungen Eigentum des Lieferanten. Die Produkte sowie die nach dieser Klausel an ihre Stelle tretende, vom Eigentumsvorbehalt erfasste Ware werden nachfolgend Vorbehaltsware genannt.<\/p>\n<p>8.3.2 Der Besteller verwahrt die Vorbehaltsware unentgeltlich f\u00fcr den Lieferanten.<\/p>\n<p>8.3.3 Der Besteller ist berechtigt, die Vorbehaltsware bis zum Eintritt des Verwertungsfall im ordnungsgem\u00e4\u00dfen Gesch\u00e4ftsverkehr zu verarbeiten und zu ver\u00e4u\u00dfern. Verpf\u00e4ndungen und Sicherungs\u00fcbereignungen sind unzul\u00e4ssig.<\/p>\n<p>8.3.4 Wird die Vorbehaltsware vom Besteller verarbeitet, so wird vereinbart, dass die Verarbeitung im Namen und f\u00fcr Rechnung des Lieferanten als Hersteller erfolgt und der Lieferant unmittelbares Eigentum oder &#8211; wenn die Verarbeitung aus Stoffen mehrerer Eigent\u00fcmer erfolgt oder der Wert der verarbeiteten Sachen h\u00f6her ist als der Wert der Vorbehaltsware &#8211; das Miteigentum (Bruchteilseigentum) an der neu geschaffenen Sache im Verh\u00e4ltnis des Wertes der Vorbehaltsware zum Wert der neu geschaffenen Sache wird. F\u00fcr den Fall, das kein solcher Eigentumserwerb beim Lieferanten eintreten sollte, \u00fcbertr\u00e4gt der Besteller bereits jetzt sein k\u00fcnftiges Eigentum oder (im genannten Verh\u00e4ltnis) Miteigentum an der neu geschaffenen Sache zur Sicherheit an den Lieferanten. Wird die Vorbehaltsware mit anderen Sachen zu einer einheitlichen Sache verbunden oder untrennbar vermischt und ist eine der anderen Sachen als Hauptsache anzusehen, so \u00fcbertr\u00e4gt der Besteller, soweit die Hauptsache ihm geh\u00f6rt, dem Lieferanten anteilig das Miteigentum an der einheitlichen Sache in dem in Satz 1 genannten Verh\u00e4ltnis.<\/p>\n<p>8.3.5 Im Fall der Weiterver\u00e4u\u00dferung der Vorbehaltsware tritt der Besteller bereits jetzt sicherungshalber die hieraus entstehende Forderung gegen den Erwerber &#8211; bei Miteigentum des Lieferanten an der Vorbehaltsware anteilig entsprechend dem Miteigentumsanteil &#8211; an den Lieferanten ab. Gleiches gilt f\u00fcr sonstige Forderungen, die an die Stelle der Vorbehaltsware treten oder sonst hinsichtlich der Vorbehaltsware entstehen, wie zum Beispiel Versicherungsanspr\u00fcche oder Anspr\u00fcche aus unerlaubter Handlung bei Verlust oder Zerst\u00f6rung. Der Lieferant erm\u00e4chtigt den Besteller widerruflich, die an den Lieferanten abgetretenen Forderungen im eigenen Namen einzuziehen. Der Lieferant darf diese Einzugserm\u00e4chtigung nur im Verwertungsfall widerrufen.<\/p>\n<p>8.3.6 Greifen Dritte auf die Vorbehaltsware zu, insbesondere durch Pf\u00e4ndung, wird der Besteller unverz\u00fcglich auf das Eigentum des Lieferanten hinweisen und den Lieferanten hier\u00fcber informieren, um ihm die Durchsetzung seiner Eigentumsrechte zu erm\u00f6glichen. Sofern der Dritte nicht in der Lage ist, dem Lieferanten die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder au\u00dfergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierf\u00fcr der Besteller dem Lieferanten.<\/p>\n<p>8.3.7 Der Lieferant wird die Vorbehaltsware sowie die an ihre Stelle tretenden Sachen oder Forderungen auf Verlangen nach seiner Wahl freigeben, soweit ihr Wert die H\u00f6he der gesicherten Forderungen um mehr als 50 % \u00fcbersteigt.<\/p>\n<p>8.3.8 Tritt der Lieferant bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere Zahlungsverzug, vom Vertrag zur\u00fcck (Verwertungsfall), ist er berechtigt, die Vorbehaltsware heraus zu verlangen.<\/p>\n<h2>9. DOKUMENTATION UND SOFTWARE<\/h2>\n<p>9.1 Die Inhaberschaft der Urheberrechte an Software und\/oder Firmware, die in die Produkte aufgenommen oder zur Benutzung mit den Produkten zur Verf\u00fcgung gestellt wurde ( Software) sowie an der mit den Produkten gelieferten Dokumentation (Dokumentation) bleibt beim Lieferanten oder einer anderen Partei, die die Software und\/oder Dokumentation an den Lieferanten geliefert hat, und wird hiermit nicht auf den Besteller \u00fcbertragen.<\/p>\n<p>9.2 Soweit in diesen Bedingungen nichts anderes bestimmt ist, erh\u00e4lt der Besteller hiermit nicht das ausschlie\u00dfliche, geb\u00fchrenfreie Recht zur Nutzung der Software und der Dokumentation in Verbindung mit den Produkten, sofern und solange die Software und die Dokumentation nicht vervielf\u00e4ltigt werden (ausgenommen soweit dies nach geltenden Recht ausdr\u00fccklich zul\u00e4ssig ist) und der Besteller die Software und die Dokumentationen streng vertraulich behandelt und sie anderen nicht bekannt gibt und anderen keinen Zugang hierzu gew\u00e4hrt (ausgenommen die \u00fcblichen Betriebs- und Wartungshandb\u00fcchern des Lieferanten). Der Besteller kann die vorstehend genannte Lizenz auf eine andere Partei \u00fcbertragen, die die Produkte kauft, mietet oder pachtet, sofern diese andere Partei die Bedingungen dieser Ziffer 9 schriftlich best\u00e4tigt und als f\u00fcr sie verbindlich anerkennt.<\/p>\n<p>9.3 Unbeschadet von Ziffer 9.2 gelten f\u00fcr die Nutzung bestimmter Software (wie vom Lieferanten bestimmt) durch den Besteller ausschlie\u00dflich die jeweiligen Lizenzbedingungen des verbundenen Unternehmens des Lieferanten oder eines Dritten.<\/p>\n<p>9.4 Der Lieferant und die verbundenen Unternehmen des Lieferanten bleiben Eigent\u00fcmer aller von ihnen gemachten oder entwickelten Erfindungen, Konstruktionen und Verfahren und es werden hiermit, abgesehen von den Bestimmungen in Ziffer 9, keine gewerblichen oder nichtgewerblichen Schutzrechte gew\u00e4hrt.<\/p>\n<h2>10. HAFTUNG F\u00dcR SACHM\u00c4NGEL<\/h2>\n<p>10.1 Der Lieferant leistet Gew\u00e4hr daf\u00fcr, dass die Produkte und die Leistungen bei Gefahr\u00fcbergang die vereinbarte Beschaffenheit haben. Sofern nichts anderes vereinbart ist, entspricht die vereinbarte Beschaffenheit den bei Auftragsbest\u00e4tigung geltenden und bekannt gegebenen Spezifikationen des Lieferanten.<\/p>\n<p>10.2 Haben die Produkte oder die Leistungen bei Gefahren\u00fcbergang nicht die vereinbarte Beschaffenheit, leistet der Lieferant durch Nacherf\u00fcllung in der Weise Gew\u00e4hr, dass er nach seiner Wahl entweder die betreffenden Teile instand setzt oder ersetzt (Nachbesserung) oder die Produkte oder Leistungen durch mangelfreie Produkte oder Leistung ersetzt (Nachlieferung).<\/p>\n<p>10.3 Der Lieferant kann wegen eines Mangels mehrfach nachbessern und nach seinem Ermessen von der Nachbesserung zur Nachlieferung \u00fcbergehen. Er tr\u00e4gt alle durch die Nacherf\u00fcllung anfallenden Kosten, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, soweit diese nicht dadurch entstehen, dass die Produkte an einen anderen Ort als den Erf\u00fcllungsort verbracht wurden.<\/p>\n<p>10.4 Der Besteller kann dem Lieferanten zur Bewirkung der Nacherf\u00fcllung eine angemessene Nachfrist von mindestens vier Wochen setzen und, im Falle des Fehlschlagens der Nacherf\u00fcllung w\u00e4hrend der Frist, nach Ablauf der Frist Minderung verlangen oder, wenn der Mangel nicht unerheblich ist, vom Vertrag zur\u00fccktreten. Schadenersatz kann nur nach Ma\u00dfgabe der Ziffer 12 verlangt werden.<\/p>\n<p>10.5 Anspr\u00fcche und Rechte wegen M\u00e4ngeln verj\u00e4hren nach einem Jahr ab Lieferung. Schadenersatzanspr\u00fcche wegen M\u00e4ngeln verj\u00e4hren, wenn sie auf einer Verletzung des Lebens, des K\u00f6rpers oder der Gesundheit oder auf grober Fahrl\u00e4ssigkeit des Lieferanten beruhen, nach Ablauf der gesetzlichen Frist.<\/p>\n<p>10.6 Der Lieferant haftet nicht f\u00fcr gew\u00f6hnliche Abnutzung, vom Besteller gestelltes Material oder Verarbeitung der Produkte seitens des Bestellers, Sch\u00e4den aufgrund unsachgem\u00e4\u00dfer Lagerung oder unsachgem\u00e4\u00dfem Einbau oder Betrieb oder aufgrund mangelnder ordnungsgem\u00e4\u00dfer Wartung sowie Sch\u00e4den aufgrund einer vom Lieferanten nicht vorher schriftlich genehmigten \u00c4nderung oder Reparatur. Der Lieferant haftet des weiteren nicht f\u00fcr die Verwendung nicht autorisierter Software oder nicht autorisierter Ersatz- oder Austauschteile. Die dem Lieferanten f\u00fcr die Untersuchung und Behebung solcher M\u00e4ngel entstehenden Kosten werden auf Verlangen vom Besteller bezahlt. Der Besteller ist stets allein verantwortlich f\u00fcr die Vollst\u00e4ndigkeit und Richtigkeit aller von ihm erteilten Informationen.<\/p>\n<p>10.7 F\u00fcr Produkte oder Leistungen, die der Lieferant von einem Dritten (jedoch nicht von verbundenen Unternehmen des Lieferanten) f\u00fcr Zwecke des Weiterverkaufs an den Besteller bezieht, tritt der Lieferant alle Gew\u00e4hrleistungsrechte gegen diesen Dritten an den Besteller ab. Der Lieferant bleibt des weiteren verpflichtet, die in den vorgenannten Ziffern aufgef\u00fchrte Gew\u00e4hrleistung f\u00fcr den Besteller zu \u00fcbernehmen, vorausgesetzt jedoch, dass der Besteller vorher vergeblich versucht hat, die abgetretenen Gew\u00e4hrleistungsrechte gegen den Dritten durchzusetzen.<\/p>\n<h2>11. HAFTUNG F\u00dcR SCHUTZRECHTSVERLETZUNGEN<\/h2>\n<p>11.1 Der Lieferant leistet Gew\u00e4hr, dass bei Gefahr\u00fcbergang keine Patente oder sonstige Schutzrechte Dritter bestehen, die in Bezug auf die Produkte oder die Leistungen im Rahmen des bestimmungsgem\u00e4\u00dfen Gebrauchs geltend gemacht werden k\u00f6nnen. Die vorgenannten Ziffern 10.2 bis 10.5 und 10.7 gelten sinngem\u00e4\u00df.<\/p>\n<p>11.2 Die Haftung des Lieferanten ist ausgeschlossen, wenn ein Patent oder Schutzrecht eines Dritten deshalb verletzt wird, weil der Lieferant ein vom Besteller zur Verf\u00fcgung gestelltes Design oder eine vom Besteller erteilte Anweisung befolgt hat, oder weil die Produkte in einer Weise, zu einem Zweck, in einem Land oder in Verbindung mit anderen Produkten oder anderer Software verwendet werden, soweit dies dem Lieferanten vor Vertragsabschluss nicht bekannt gegeben wurde.<\/p>\n<p>11.3 Der Besteller ist verpflichtet, den Lieferanten, w\u00e4hrend der Dauer seiner Gew\u00e4hrleistung, zum fr\u00fchest m\u00f6glichen Zeitpunkt schriftlich zu informieren, wenn ein Dritter im Hinblick auf die Produkte oder die Leistung ein Patent oder sonstiges Schutzrecht behauptet oder Anspr\u00fcche gerichtlich oder au\u00dfergerichtlich geltend macht. Der Besteller wird dem Lieferanten vor Anerkennung eines von einem Dritten gerichtlich oder au\u00dfergerichtlich geltend gemachten Anspruchs Gelegenheit zur Stellungnahme geben. Dem Lieferanten ist auf Verlangen die Befugnis zu erteilen, die Verhandlungen oder den Rechtsstreit mit dem Dritten auf eigene Rechnung und in eigener Verantwortung zu f\u00fchren. Der Besteller haftet dem Lieferanten f\u00fcr jeden Schaden, der ihm aus der schuldhaften Verletzung vorgenannter Pflichten entsteht.<\/p>\n<p>11.4 Der Besteller gew\u00e4hrleistet, dass die Verwendung eines von ihm zur Verf\u00fcgung gestellten Designs oder die Einhaltung von ihm erteilter Anweisungen nicht dazu f\u00fchrt, dass der Lieferant seinerseits bei der Erf\u00fcllung seiner vertraglichen Verpflichtungen Patente oder sonstige Schutzrechte verletzt. Der Besteller wird den Lieferanten schadlos halten gegen alle angemessenen Kosten und Sch\u00e4den, die dem Lieferanten aufgrund der Nichteinhaltung dieser Gew\u00e4hrleistung des Bestellers entstehen.<\/p>\n<h2>12. SCHADENERSATZ<\/h2>\n<p>12.1 Der Lieferant haftet dem Besteller nur f\u00fcr Sch\u00e4den, die durch grobe Fahrl\u00e4ssigkeit oder durch Vorsatz verursacht sind. Im Fall der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Lieferant jedoch f\u00fcr jedes schadensurs\u00e4chliche schuldhafte Verhalten seiner Mitarbeiter (gesetzliche Vertreter, leitende Angestellte und andere Erf\u00fcllungsgehilfen).<\/p>\n<p>12.2 Au\u00dfer bei vors\u00e4tzlicher Schadensverursachung durch Mitarbeiter des Lieferanten oder grob fahrl\u00e4ssiger Schadensverursachung durch den gesetzlichen Vertreter oder leitende Angestellte des Lieferanten besteht keine Haftung des Lieferanten f\u00fcr den Ersatz mittelbarer Sch\u00e4den, insbesondere nicht f\u00fcr den Ersatz entgangenen Gewinns, es sei denn, dass diese Sch\u00e4den vom Schutzzweck einer ausdr\u00fccklich \u00fcbernommenen Gew\u00e4hrleistung erfasst sind.<\/p>\n<p>12.3 Au\u00dfer bei vors\u00e4tzlicher Schadensverursachung durch Mitarbeiter des Lieferanten oder grob fahrl\u00e4ssiger Schadensverursachung durch gesetzliche Vertreter oder leitende Angestellte des Lieferanten beschr\u00e4nkt sich die Haftung des Lieferanten in allen F\u00e4llen der H\u00f6he nach auf den bei Vertragsabschluss typischerweise vorhersehbaren Schaden.<\/p>\n<p>12.4 Schadenersatzanspr\u00fcche wegen Verletzung des Lebens, des K\u00f6rpers und der Gesundheit, Verletzung einer vom Lieferanten ausdr\u00fccklich und schriftlich erteilten Gew\u00e4hrleistung sowie solche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unber\u00fchrt.<\/p>\n<h2>13. GESETZLICHE UND ANDERE BESTIMMUNGEN<\/h2>\n<p>13.1 Im Falle der Erweiterung oder Einschr\u00e4nkung der vertraglichen Verpflichtungen des Lieferanten aufgrund der Verabschiedung oder \u00c4nderung eines Gesetzes oder einer Verordnung, Regelung oder einer Satzung mit Gesetzeskraft nach dem Datum des Angebots des Lieferanten, welche sich auf die Erf\u00fcllung der Verpflichtungen des Lieferanten aus dem Vertrag auswirkt, werden der Vertragspreis und die Lieferzeit entsprechend angepasst und\/oder wird die Erf\u00fcllung des Vertrages ausgesetzt oder gegebenenfalls beendet. Eine Preisanpassung erfolgt dann nicht, wenn die Lieferung innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Vertrages durchgef\u00fchrt werden soll.<\/p>\n<p>13.2 Soweit dies nicht nach geltendem Recht erforderlich ist, ist der Lieferant nicht verantwortlich f\u00fcr die Einsammlung, Behandlung, R\u00fcckgewinnung oder Entsorgung (i) der Produkte oder irgendeines Teils der Produkte, sofern diese nach dem Gesetz als &#8222;Abfall&#8220; gelten oder (ii) irgendwelcher Gegenst\u00e4nde, f\u00fcr welche die Produkte oder irgendein Teil der Produkte Ersatzteile darstellen. Ist der Lieferant nach geltendem Recht verpflichtet, Produkte oder irgendwelche Teile der Produkte als &#8222;Abfall&#8220; zu entsorgen, wird der Besteller sofern er hieran nicht nach geltendem Recht gehindert ist dem Lieferanten zus\u00e4tzlich zum Vertragspreis entweder (i) die regul\u00e4re Geb\u00fchr des Lieferanten f\u00fcr die Entsorgung dieser Produkte oder (ii) falls es eine solche regul\u00e4re Geb\u00fchr beim Lieferanten nicht gibt, die Kosten des Lieferanten (einschlie\u00dflich s\u00e4mtlicher Bearbeitungs-, Transport- und Verwertungskosten sowie einen angemessenen Gemeinkostenzuschlag) f\u00fcr die Entsorgung dieser Produkte zahlen.<\/p>\n<p>13.3 Die Mitarbeiter des Bestellers werden, solange sie sich auf dem Gel\u00e4nde des Lieferanten befinden, den geltenden Betriebsregelungen des Lieferanten und den angemessenen Weisungen des Lieferanten entsprechen, insbesondere den Regelungen und Anweisungen betreffend Sicherheit und elektrostatischer Entladung.<\/p>\n<h2>14. EINHALTUNG DER GESETZE<\/h2>\n<p>Der Besteller best\u00e4tigt, dass der Empfang und die Verwendung von Hardware, Software, Leistungen und Technologie durch ihn allen jeweils geltenden Gesetzen, Regelungen, Verordnungen und Vorschriften in Bezug auf Import, Exportkontrolle und Sanktionen, in deren jeweils geltenden Fassungen einschlie\u00dflich, jedoch ohne Beschr\u00e4nkung, dieser Gesetze, Regelungen, Verordnungen und Vorschriften in der Europ\u00e4ischen Union und in den Jurisdiktionen, in denen der Lieferant und der Besteller ihren Sitz haben oder aus denen gegebenenfalls Lieferungen erfolgen sowie den Bedingungen aus allen damit verbundenen Erlaubnissen, Genehmigungen , allgemeinen Lizenzen oder Lizenzfreistellung unterliegt. Der Besteller wird die Hardware, Software oder Technologie keinesfalls in Verletzung dieser geltenden Gesetze, Regelungen, Verordnungen oder Vorschriften oder der Bedingung damit verbundener Lizenzen, Genehmigungen oder Lizenzfreistellungen verwenden, \u00fcbertragen , freigeben, exportieren oder reexportieren. Der Besteller verpflichtet sich des weiteren, keine T\u00e4tigkeiten auszu\u00fcben, wodurch der Lieferant oder eines seiner verbundenen Unternehmen der Gefahr einer Strafe nach den Gesetzen bzw. Vorschriften einer entsprechenden Jurisdiktion ausgesetzt w\u00fcrde, wonach ungeh\u00f6rige Zahlungen, einschlie\u00dflich, jedoch nicht beschr\u00e4nkt auf, Schmiergelder an Mitarbeiter einer Regierung, Beh\u00f6rde, Einrichtung oder entsprechender Unterabteilung, an politische Parteien oder Funktion\u00e4re politischer Parteien oder Kandidaten f\u00fcr \u00f6ffentliche \u00c4mter, oder an Mitarbeiter von Kunden oder Lieferanten verboten sind. Der Besteller verpflichtet sich zur Einhaltung aller geltenden rechtlichen, ethischen und sonstigen Vorschriften.<\/p>\n<h2>15. VERZUG, INSOLVENZ UND K\u00dcNDIGUNG<\/h2>\n<p>Der Lieferant ist unbeschadet anderer ihm zustehenden Rechte berechtigt, den Vertrag ganz oder teilweise dem Besteller gegen\u00fcber fristlos schriftlich zu k\u00fcndigen, wenn der Besteller mit der Erf\u00fcllung einer seiner Vertragspflichten in Verzug ist und nicht innerhalb von drei\u00dfig Tagen nach schriftlicher Verzugsanzeige durch den Lieferanten entweder Abhilfe hierf\u00fcr schafft, sofern eine solche Abhilfe innerhalb der genannten Frist in angemessener Weise m\u00f6glich ist, oder sofern eine Abhilfe innerhalb der Frist nicht m\u00f6glich ist, Ma\u00dfnahmen zur Abhilfe des Verzugs ergreift.<\/p>\n<h2>16. VERSCHIEDENES<\/h2>\n<p>16.1 Ein Verzicht durch eine Partei im Hinblick auf eine Verletzung oder Nichterf\u00fcllung oder auf ein Recht oder einen Rechtsbehelf sowie eine regelm\u00e4\u00dfige Verhaltensweise stellt keinen fortgesetzten Verzicht im Hinblick auf eine andere Verletzung oder Nichterf\u00fcllung oder ein anderes Recht oder einen anderen Rechtsbehelf dar, sofern ein solcher Verzicht nicht in einem von der zu bindenden Partei unterzeichneten Schriftst\u00fcck festgehalten wird.<\/p>\n<p>16.2 Im Falle der Unwirksamkeit oder Undurchf\u00fchrbarkeit einer Ziffer, eines Absatzes oder einer anderen Bestimmung des Vertrages wird die G\u00fcltigkeit der \u00fcbrigen Bestimmungen des Vertrages hiervon nicht ber\u00fchrt. Die Parteien verpflichten sich im Falle der Unwirksamkeit oder Undurchf\u00fchrbarkeit einer Bestimmung, diese durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem mit der unwirksamen oder undurchf\u00fchrbaren Bestimmung beabsichtigten wirtschaftlichen Zweck am n\u00e4chsten kommt.<\/p>\n<p>16.3 Der Besteller kann seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Lieferanten abtreten. 16.4 Der Lieferant schlie\u00dft den Vertrag als Hauptvertragspartner ab. Der Besteller best\u00e4tigt, sich im Hinblick auf die ordnungsgem\u00e4\u00dfe Vertragserf\u00fcllung nur an den Lieferanten zu wenden.<\/p>\n<p>16.5 DIE NACH DIESEM VERTRAG GELIEFERTEN PRODUKTE UND ERBRACHTEN LEISTUNGEN WERDEN NICHT ZUR NUTZUNG IN IRGENDWELCHEN NUKLEAREN ODER DAMIT VERBUNDENEN ANWENDUNGEN VERKAUFT BZW. SIND NICHT F\u00dcR DIESE NUTZUNG BESTIMMT. Der Besteller (i) nimmt die Produkte und Leistungen mit der vorstehenden Einschr\u00e4nkungen an, (ii) verpflichtet sich, diese Einschr\u00e4nkung schriftlich an alle sp\u00e4teren K\u00e4ufer bzw. Nutzer weiterzugeben und (iii) verpflichtet sich, den Lieferanten und die verbundenen Unternehmen des Lieferanten von s\u00e4mtlichen Anspr\u00fcchen, Verlusten, Verbindlichkeiten, Prozesse, Urteilen und Schadenersatzforderungen einschlie\u00dflich des Ersatzes von beil\u00e4ufig entstandenem Schaden und Folgeschaden infolge der Nutzung der Produkte oder der Leistungen in irgendwelchen nuklearen oder damit verbundenen Anwendungen freizustellen, zu verteidigen und schadlos zu halten, unabh\u00e4ngig davon, ob der jeweilige Anspruch auf unerlaubte Handlung, Vertrag oder einer sonstigen Grundlage basiert, einschlie\u00dflich Behauptungen, dass die Haftung des Lieferanten auf Fahrl\u00e4ssigkeit oder Gef\u00e4hrdungshaftung beruht.<\/p>\n<p>16.6 Der Vertrag unterliegt in jeder Hinsicht dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Wiener UN-Kaufrechts\u00fcbereinkommens von 1980. Ausschlie\u00dflicher Gerichtsstand f\u00fcr s\u00e4mtliche Auseinandersetzungen aus dem Vertrag ist Berlin. Der Lieferant kann den Besteller jedoch auch am Sitz des Bestellers verklagen.<\/p>\n<p>16.7 Die \u00dcberschriften \u00fcber den Ziffern und Abs\u00e4tzen des Vertrages dienen nur der Erleichterung und bleiben bei der Auslegung unber\u00fccksichtigt.<\/p>\n<p>16.8 S\u00e4mtliche Mitteilungen und Anspr\u00fcche im Zusammenhang mit dem Vertrag bed\u00fcrfen der Schriftform.<\/p>\n<p>Stand: 01.04.2014<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen Produkte &amp; Dienstleistungen GR2 GmbH 1. 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